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Aufenthalt

Skisaison Hachi Kogen - ca. 17. Januar bis 28. Februar

Zeitliche Rahmenbedingungen:

Die Pflichtaufenthaltszeit im Skigebiet hängt ab von der Qualifikation

  • Qualifikationen mit gültiger Intermarke (IVSI oder ISIA): 4 Wochen

  • Qualifikationen ohne Intermarke (IVSI oder ISIA): 5 Wochen

(Teilnahme an einer gültigen Fortbildung innerhalb der  letzten 2 Jahre)

 

Die Aufenthaltszeit rechnet ab dem 2. Tag nach Eintreffen im Skigebiet. Tag 1 dient der Einweisung, Einkleidung, etc.
ca. 5-6 Kurstage pro Woche
ca. 5 Unterrichtsstunden pro Tag; gelegentlich abends kurze Meetings mit den Schülern

 

Von der japanischen Skischule wird u.a. finanziert:

  • Flug von Deutschland - Osaka – Deutschland

  • Transfer Osaka - Skigebiet und zurück

  • freie Verpflegung und freie Unterkunft im Skigebiet, auch an kursfreien Tagen

  • Liftpässe während des gesamten Aufenthaltes

  • Skilehrerbekleidung wird während des Aufenthaltes zur Verfügung gestellt

  
Zeitliche Rahmenbedingungen für Wiederholer

 

 

Die Pflichtaufenthaltszeit im Skigebiet beträgt für Wiederholer, unabhängig von der Qualifikation,  4 Wochen:

  • Eine gültige Fortbildung sollte vorhanden sein, wenn der Aufenthalt länger als 2 Jahre zurück liegt.

  • Aufenthaltszeit rechnet ab 2. Tag nach Eintreffen im Skigebiet. (1. Tag Einweisung, Einkleidung, etc.)

  • ca. 5-6 Kurstage pro Woche

  • ca. 5 Unterrichtsstunden pro Tag; gelegentlich abends kurze Meetings mit den Schülern

 

Ein weiterer Aufenthalt gegen Bezahlung im Skigebiet ist nicht vorgesehen. Den Aufenthalt in Japan kann man aber individuell planen und gestalten und die Gelegenheit nutzen, zu reisen oder Freunde zu besuchen.

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